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Okt. 2025

DoppelbesteuerungsabkommenBei Anwendung der niederländischen 30-Prozent-Regelung Steuerfreistellung in Deutschland

Abo-Inhalt17.09.2025110 Min. Lesedauer

| Profitieren in den Niederlanden tätige Expats von der sog. 30-Prozent-Regelung, greift dafür nicht die Rückfallklausel. Deutschland darf diesen Arbeitslohn nur dem Progressionsvorbehalt unterwerfen. Dies hat der BFH klargestellt. LGP macht Sie mit den Argumenten des BFH vertraut. |

Niederländischer Arbeitgeber nimmt 30-Prozent-Regelung in Anspruch

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AUSGABE: LGP 10/2025, S. 211 · ID: 50542492

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