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Nov. 2025

SachbezügeEssenszuschuss: Was gilt bei weniger als acht Stunden Abwesenheit?

Abo-Inhalt30.09.202548 Min. Lesedauer

| Ein LGP-Leser fragt: Ein Außendienstmitarbeiter erhält täglich vom Arbeitgeber einen Essenszuschuss über fünf Euro ausgezahlt – auch wenn er weniger als acht Stunden im Außendienst tätig ist und ohne Nachweis der tatsächlichen Mahlzeiteinnahme. Wie ist der Zuschuss zu versteuern? |

Antwort | Je nachdem, wie lange der Außendienstmitarbeiter auswärts tätig ist, gilt:

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AUSGABE: LGP 11/2025, S. 221 · ID: 50572965

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