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Geringfügige Beschäftigung – Teil 2Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Was Arbeitgeber aus sv-rechtlicher Sicht wissen sollten

Abo-Inhalt30.09.202526 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

| Minijobber sind für Unternehmen deshalb so interessant, weil hierdurch etwa personelle Engpässe kurzfristig ausgeglichen werden können. Jedoch sind, v. a. auf sozialversicherungsrechtlicher Seite, einige Fallstricke zu beachten. LGP erläutert in einer Serie, welche Besonderheiten gelten und wie Arbeitgeber ihre Minijobber rechtssicher abwickeln können. Im zweiten Teil dreht sich alles um die Ermittlung des Entgelts für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, insbesondere was bei schwankender Entgelthöhe, Einmalzahlungen und steuerfreien Einnahmen gilt. |

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AUSGABE: LGP 11/2025, S. 235 · ID: 50568345

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