Dienstwagen(Nicht-)Privatnutzung von Pkw im Betriebsvermögen: Positives Urteil vom FG Düsseldorf zu angestelltem Allein-GGf
| Auch bei einem angestellten Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH muss das Verbot, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden, um die Besteuerung eines geldwerten Vorteils zu verhindern. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |
Im Urteilsfall war ein Privatnutzungsverbot nicht explizit vertraglich festgelegt worden. Nach einer Außenprüfung ging das Finanzamt deshalb davon aus, dass der GGf den Pkw auch privat nutzen dürfe und forderte von der GmbH Lohnsteuer plus Soli nach. Dagegen klagte der GGf und gewann. Das FG meinte, das Finanzamt sei zu Unrecht von einem als Arbeitslohn zu behandelnden geldwerten Vorteil ausgegangen. Es hat folgende Gründe genannt (FG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2025 (Az. 14 K 1478/22, Abruf-Nr. 249913):
Login
AUSGABE: LGP 10/2025, S. 202 · ID: 50544673


