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VolkszählungZensus 2022: Aufwandsentschädigungen bleiben steuerfrei
| 2022 findet mit dem Zensus 2022 eine bundesweite Volkszählung statt. Zur Durchführung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die stichprobenhafte Haushaltsbefragungen vornehmen. Sie erhalten nach dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022) für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung zuzüglich entstandener Fahrtkosten. Nach § 20 Abs. 3 ZensG 2022 unterliegen diese Zahlungen nicht der Einkommensbesteuerung (Bayerisches Landesamt für Steuern 3.9.21, S 2113.1.1-2/3 St36). |
Hintergrund: Mit dem Zensus 2022 findet bundesweit die Zählung der Bevölkerung sowie von Gebäuden und Wohnungen statt. Der Zensus ist alle zehn Jahre vorzunehmen (zuletzt 2011), wurde jedoch pandemiebedingt von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
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AUSGABE: MBP 2/2022, S. 20 · ID: 47899880