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UmsatzsteuerSchadenersatz versus Leistungsvergütung: Abgrenzung bei vorzeitig beendetem Werkvertrag
Abo-Inhalt11.05.20224001 Min. LesedauerVon Georg Nieskoven, Troisdorf
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| Bei der Umsatzsteuer gilt seit jeher der Grundsatz, dass echter Schadenersatz mangels Leistungsvergütungscharakter nicht der Besteuerung unterliegt. Davon abzugrenzen sind nach der Rechtsprechung jedoch jene Fälle, in denen bei einer Vertragsauflösung mit Abstandszahlung der Verzicht des Vertragspartners auf eine bestehende Rechtsposition gegenübersteht. Diesen Unterscheidungsgrundsätzen hat der BFH (26.8.21, V R 13/19, Abruf-Nr. 226549) nun weitere Abgrenzungskriterien hinzugefügt. |
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AUSGABE: MBP 6/2022, S. 105 · ID: 48095929
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