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Energetische SanierungSteuerermäßigung nach § 35c EStG für sommerlichen Wärmeschutz

Abo-Inhalt11.05.20225208 Min. Lesedauer

| Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist unter gewissen Voraussetzungen eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich. Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. Dies hat jüngst das FinMin Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinfo Nr. 2022/1 vom 3.1.22) unter Hinweis auf die Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.6.21 (BGBl I 21, 1780) mitgeteilt. |

Beachten Sie | Wurden solche Maßnahmen allerdings im Jahr 2020 durchgeführt, sind sie nur begünstigt, wenn

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AUSGABE: MBP 6/2022, S. 93 · ID: 48238819

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