Okt. 2022
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BetriebsvermögenBeteiligung an einer Komplementär-GmbH: Nicht zwingend Sonder-BV II des Kommanditisten
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| Die (Mehrheits-)Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH der Kommanditgesellschaft (KG) führt regelmäßig dann nicht zu Sonder-Betriebsvermögen (BV) II, wenn die Komplementär-GmbH neben der Geschäftsbeziehung zur KG einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (BFH 21.12.21, IV R 15/19, Abruf-Nr. 227820). |
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AUSGABE: MBP 10/2022, S. 166 · ID: 48529971
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