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Entfernungspauschale versus AuswärtstätigkeitErste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern: Steuerzahlerfreundliche Entscheidung des BFH
Abruf-Nr. 231633
| Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage, ob der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung i. S. des § 9 Abs. 4 S. 1 bis S. 3 EStG dauerhaft zugeordnet ist, ist das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis. Besteht der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen, fehlt es nach einer Entscheidung des BFH (12.5.22, VI R 32/20, Abruf-Nr. 231633) an einer dauerhaften Zuordnung i. S. des § 9 Abs. 4 S. 3 EStG. |
Und so verhielt es sich auch im aktuellen Streitfall: Der weitere Einsatz des Leiharbeitnehmers beim Verleiher war nämlich davon abhängig, dass dieser nach Ablauf der jeweiligen Frist mit dem Verleiher eine weitere (wiederum befristete) Arbeitnehmerüberlassung vereinbarte.
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AUSGABE: MBP 12/2022, S. 202 · ID: 48726642