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WerbungskostenKein Werbungskostenabzug bei steuerfreiem Stipendium
Abruf-Nr. 232211
| Als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium sind um steuerfreie Leistungen zu kürzen, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält (BFH 29.9.22, VI R 34/20, Abruf-Nr. 232211; BFH, PM Nr. 52/22 vom 10.11.22). |
Sachverhalt: Die Steuerpflichtige A absolvierte ein Masterstudium in den USA (= steuerlich anzuerkennende Zweitausbildung). Hierfür erhielt A ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Dieser zahlte der A monatliche Stipendienraten zur Bestreitung des Lebensunterhalts in den USA, insbesondere für Wohnung und Verpflegung. Außerdem erstattete er anteilige Studiengebühren und Reisekosten. A machte die Studiengebühren, Reisekosten, Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in den USA und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend, ohne die Stipendienleistungen in Abzug zu bringen. Damit hatte sie jedoch weder beim FG München noch beim BFH Erfolg.
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AUSGABE: MBP 2/2023, S. 20 · ID: 48840525