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VerfahrensrechtZwangsgeld festgesetzt? Nicht zahlen, sondern handeln!

Abo-Inhalt17.01.20231053 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

| Zwangsgelder führen zu zusätzlichen und unnötigen Belastungen. Gut zu wissen ist es daher, dass man diesen Extraabgaben aus dem Weg gehen kann. Und zwar nicht nur solange, wie das Zwangsgeld noch nicht festgesetzt wurde, sondern auch nach dem Erhalt des Bescheids über die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Die Devise lautet dann: Nicht zahlen, sondern schnellstens handeln! |

1. Das Zwangsgeldverfahren

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AUSGABE: MBP 2/2023, S. 21 · ID: 48711585

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