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WerbungskostenNicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig
Abo-Inhalt16.04.20251 Min. Lesedauer
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| In einem aktuellen Streitfall hat der BFH (24.10.24, VI R 7/22, Abruf-Nr. 246106) entschieden, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen kann. |
Beruflich veranlasste Aufwendungen, die im Rahmen einer Zweitausbildung (Berufsausbildung oder Studium) anfallen, sind grundsätzlich als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar. Hierzu zählen auch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte. Diese sind jedoch bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen bzw. bei Vollzeitstudien auf den Ansatz der Entfernungspauschale begrenzt.
AUSGABE: MBP 4/2025, S. 55 · ID: 50354222
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