Dez. 2025
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>AbgabenordnungPapier wird zur Ausnahme: Digitale Steuerbescheide ab 2026
Abo-Inhalt02.12.202592 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl I 24, Nr. 323) wurde § 122a AO mit Wirkung ab 2026 geändert. Dadurch werden elektronische Bescheide zur Regel – Papier zur Ausnahme. Der DStV hat die Änderungen jüngst zusammengefasst (Mitteilung vom 13.10.25). |
Digitale Bescheide auch ohne Einwilligung
§ 122a AO n. F. erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Basis elektronisch eingereichter Steuererklärungen erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Unterschied zur bisherigen Regelung ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich.
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AUSGABE: MBP 12/2025, S. 200 · ID: 50621793
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