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Einkünfteverlagerung BFH entscheidet erstmals über die Anerkennung eines Quotennießbrauchs

Abo-Inhalt26.04.20233219 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts ist ein probates Mittel, um Einkünfte auf den Nießbraucher zu verlagern, die dieser dann versteuern muss. Der BFH (15.11.22, IX R 4/20, Abruf-Nr. 233664) hat nun entschieden, dass einem Quotennießbraucher nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind, wenn die Regelungen über die Nießbrauchsbestellung sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen – und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen – nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann. Grund genug, sich näher mit der Einkünfteverlagerung zu befassen. |

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AUSGABE: MBP 5/2023, S. 79 · ID: 49214817

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