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PraxisfälleHaftung des WEG-Verwalters

Abo-Inhalt29.08.2024210 Min. LesedauerVon RAin Kornelia Reinke (), Bonn

| Fehlendes Fachpersonal und steigende Kosten wirken sich auch bei der Verwaltersuche aus. Das spüren vor allem kleine Einheiten, die kaum einen professionellen und nach § 26a WEG n. F. zertifizierten WEG-Verwalter finden. Ist kein geeigneter Verwalter in Sicht, wird die Eigentümergemeinschaft auf Laien oder auf einen anderen Eigentümer (Selbstverwaltung) ausweichen müssen. In der Regel wird sich ein WEG-Verwalter, ob Laie oder nicht, nur bereit erklären, die Aufgabe zu übernehmen, wenn er nicht persönlich für Fehler haften muss. Er wird auf einen Haftungsausschluss oder -begrenzung drängen. Was hier möglich ist, stellt der folgende Beitrag dar. |

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AUSGABE: MK 9/2024, S. 177 · ID: 50100763

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