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WohnraummieteFeuerwehr beschädigt Eingangstür: Vermieter muss zahlen
| Wird eine Wohnungseingangstür bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt, ist der Vermieter der Wohnung verpflichtet, die Tür auf eigene Kosten instand zu setzen (AG Hildburghausen 22.5.24, 21 C 133/23, Abruf-Nr. 244153). |
Die Mieterin verlangte vom Vermieter Ersatz ihrer Aufwendungen für die Erneuerung einer bei einem Feuerwehreinsatz beschädigten Wohnungseingangstür. Beim Eintreffen der Feuerwehr und des Notarztes lag die Mieterin, die zuvor von außen hörbar um Hilfe gerufen hatte, blutend im Badezimmer ihrer Wohnung und war nicht mehr in der Lage, die Helfer hereinzulassen. Die Feuerwehr musste daher die Tür gewaltsam öffnen, wodurch diese irreparabel beschädigt wurde. Der Vermieter weigerte sich, die Reparaturkosten zu übernehmen. Daraufhin ließ die Mieterin eine neue Tür einbauen und stellte dem Vermieter die Kosten in Rechnung.
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AUSGABE: MK 11/2024, S. 203 · ID: 50191953