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MKMietrecht kompakt

WohnraummieteAusstehende Bankbürgschaft: fristlose Kündigung?

Abo-Inhalt31.07.202531 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Seit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 sieht § 569 BGB in Abs. 2a die Möglichkeit der fristlosen Kündigung für den Fall vor, dass der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 BGB in Höhe eines Betrags im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht. Mit der Regelung wurde ein Meinungsstreit aufgelöst, den eine Entscheidung des für die Gewerbemiete zuständigen BGH-Senats im Wohnraummietrecht ausgelöst hatte. Die Regelung war direkter Ausgangspunkt eines neuen Streits, nun über den Anwendungsbereich der Vorschrift. Diesen Streit hat der BGH geklärt. |

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AUSGABE: MK 8/2025, S. 147 · ID: 50478843

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