Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
MKMietrecht kompakt
Aug. 2025

WohnungseigentumBeschluss zur Änderung der Kostenschuldner

Abo-Inhalt31.07.202516 Min. Lesedauer

| Die Wohnungseigentümer können durch eine Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG abweichend vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung den Kreis der Kostenschuldner verkleinern und das Objektprinzip jedenfalls für einzelne Kostenpositionen einführen (LG München I 18.12.24, 1 S 13549/23, Abruf-Nr. 249066). |

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestand aus Wohnungs- und Teileigentümern von Tiefgaragenstellplätzen. Die Stellplatzeigentümer hielten nur rund 55 von 1.000 Miteigentumsanteilen. Die Gemeinschaft beschloss zunächst die Sanierung der Tiefgarage. In einem weiteren Beschluss wurde dann mehrheitlich eine abweichende Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG bestimmt: 80 Prozent der Sanierungskosten sollten allein die Stellplatzeigentümer tragen, die restlichen 20 Prozent sollten auf sämtliche Sondereigentümer (Wohnungen und Stellplätze) verteilt werden. Die betroffenen Stellplatzeigentümer fochten diesen Beschluss wegen Benachteiligung an.

AUSGABE: MK 8/2025, S. 143 · ID: 50478776

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte