Sept. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2025 abgeschlossen.
MieterschutzVorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| § 577 BGB gibt dem Wohnraummieter zum Schutz vor Verdrängung ein gesetzliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für den Fall der Veräußerung einer in Wohnungseigentum umgewandelten Wohnung. Das WEG differenziert zwischen Sondereigentum an einer Wohnung und Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen. Diese Differenzierung stimmt nicht unbedingt mit der tatsächlichen Nutzung überein. Der BGH hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob dem Mieter von Wohnraum ein Vorkaufsrecht zusteht, wenn die gemieteten Räume nicht in Wohn-, sondern in Teileigentum umgewandelt werden. |
Inhaltsverzeichnis
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: MK 9/2025, S. 169 · ID: 50515914
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion
