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MKMietrecht kompakt

MieterschutzVorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum

Abo-Inhalt29.08.2025182 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| § 577 BGB gibt dem Wohnraummieter zum Schutz vor Verdrängung ein gesetzliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für den Fall der Veräußerung einer in Wohnungseigentum umgewandelten Wohnung. Das WEG differenziert zwischen Sondereigentum an einer Wohnung und Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen. Diese Differenzierung stimmt nicht unbedingt mit der tatsächlichen Nutzung überein. Der BGH hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob dem Mieter von Wohnraum ein Vorkaufsrecht zusteht, wenn die gemieteten Räume nicht in Wohn-, sondern in Teileigentum umgewandelt werden. |

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AUSGABE: MK 9/2025, S. 169 · ID: 50515914

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