Eigenbedarf
Falscher Nachname der Bedarfsperson macht Kündigung unwirksam
Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig falschen Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam (LG Berlin 14.2.23, 67 S 5/23, Abruf-Nr.