Minderung
Warmwassertemperatur als Mietmangel
Weist die Temperatur des Warmwassers nach ca. 15 Sekunden noch keine 40°C bis 43°C und nach ca. 30 Sekunden keine 55°C auf (DIN 1988-200), kann ein Mietmangel vorliegen. Dieser kann die Mieter der Wohnung zu Minderungsansprüchen ...