Mietpreisbremse
Nutzung als Arbeitszimmer rechtfertigt keinen Gewerbezuschlag
Ein Mietzuschlag für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung kann nicht wirksam für Tätigkeiten vereinbart werden, die ohnehin vom Wohngebrauch gedeckt sind (LG Berlin 13.9.22, 65 S 74/22, Abruf-Nr. 233558).