Räumungsprozess
Schweigen vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs gibt keine Klageveranlassung
Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i. S. v. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft ...