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Dez. 2025

>ImplantologieVerborgene Leistungen bei implantatgetragenem Zahnersatz: rekonstruktive Maßnahmen

Abo-Inhalt30.09.2025128 Min. LesedauerVon Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Fachgutachterin, Hundhaupten

| Versorgungen mit implantatgetragenen Suprakonstruktionen sind in vielen Zahnarztpraxen zum Alltag geworden. Doch viel zu oft werden diese hochwertigen Versorgungen nicht monetär abgebildet: Leistungen werden oft weder dokumentiert noch abgerechnet. Betroffen sind neben Diagnostik und Beratung (Abruf-Nr. 50531333) sowie weiteren präprothetischen Leistungen (Abruf-Nr. 50545508) auch rekronstruktive Maßnahmen. Wie Sie sich für Ihre Arbeit das volle Honorar sichern, zeigt dieser Beitrag. |

Halten Sie sich an die Zahnersatz-Richtlinie!

Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass jeder Patient die Gesamtkosten vor Beginn der Behandlung wissen möchte, ist darauf hinzuweisen, dass der elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) erst nach prothetischer Freigabe (nach der Implantatfreilegung durch den Operateur) eingereicht werden kann. Grundlage dazu bildet die ZE-Richtlinie 11i (online unter iww.de/s7375):

„Voraussetzung für die Versorgung mit Suprakonstruktionen ist die Osseointegration der Implantate“.

In Bezug auf eventuelle Planungsgutachten ist zu empfehlen, diese Richtlinie einzuhalten. Auch nicht vorhersehbare Wundheilungsstörungen nach der Implantation führen dazu, dass bereits voreilig eingereichte Heil- und Kostenpläne zwecks Verlängerung erneut bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen.

Dies birgt die Gefahr, dass diese Maßnahme verwaltungsorganisatorisch übersehen werden kann und der HKP bei Eingliederung der Prothetik abgelaufen ist. Damit kann die Versorgung nicht zur Abrechnung gebracht werden und stellt ein weiteres finanzielles Risiko dar, da auch bereits Material- und Laborkosten angefallen sind.

Wichtig | Auch bei Nachsorgemaßnahmen von Wundheilungsstörungen wird zahnärztliches Honorar erwirtschaftet, u. a. über die Leistungen nach den Nrn. 3290, 3300, 4020 oder 6190 GOZ.

Achten Sie auf die „vergessenen“ Leistungen!

Bei der Rechnungsprüfung zur Abrechnung von Suprakonstruktionen ist eines sehr auffällig: die Abrechnung nach „Schema F“. Erbrachte und damit abzurechnende Leistungen beschränken sich auf die bekannte Nr. 9050 GOZ, ggf. zzgl. eines Kontrollröntgenbilds nach Nr. 5000 GOÄ. Viele weitere Leistungen werden oft erbracht, aber nicht berechnet. Dazu zählen:

Häufig vergessene Leistungen im Rahmen der Implantatprothetik

GOZ/GOÄ

Beschreibung

2,3-fach

Bemerkung

2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

8,41 Euro

  • z. B. intraorale Umgestaltung von Implantataufbauten
  • je Kieferhälfte/Frontzahnbereich

4020

Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung

5,82 Euro

  • einfache Taschenspülungen
  • für lokale medikamentöse Behandlung von Mundschleimhaut

Analog

Subgingivale, medikamentöse Applikation am Implantat

praxisintern

  • subgingivale, medikamentöse Applikation am Implantat

6190

Belehrendes Gespräch

18,11 Euro

  • nicht zusammen mit der GOZ 0010 berechenbar

Analog

Verschluss des Abutments

praxisintern

  • je Verschluss des Abutments

Analog

Eingliederung einer Mesokonstruktion

praxisintern

  • je Implantat/Mesokonstruktion
  • für Zwischenelemente zum Ausgleich von Pfeilerdivergenzen

Analog

Stabilitätsmessung

praxisintern

  • je Messung / je Implantat

4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

1,29 Euro

  • je Implantat: Polieren der supragingivalen Implantatoberfläche

4060

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung, einschließlich Polieren, je Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

0,91 Euro

  • für Kontrolle mit Nachreinigung/Politur nach Belagsentfernung

0080

Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

3,88 Euro

  • je Kieferhälfte/Frontzahnbereich
  • unabhängig von der Applikationstechnik

0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

7,76 Euro

  • auch für die computergesteuerte Anästhesie
  • zzgl. Anästhetikum
  • Faktorsteigerung wegen Honorarabwertung zum BEMA zu empfehlen

0100

Intraorale Leitungsanästhesie

9,05 Euro

  • zzgl. Anästhetikum
  • Faktorsteigerung wegen Honorarabwertung zum BEMA zu empfehlen
  • ggf. mehrfach pro Sitzung, z. B. bei Anästhesieversager, langer Behandlungsdauer

Fazit | Die lang andauernde Implantatversorgung – von der Diagnostik bis zu Suprakonstruktion – ist als Praxiskonzept zu verstehen, um alle Leistungen abzurechnen. Die sorgfältige Dokumentation ist dafür die Voraussetzung.

Weiterführende Hinweise
  • Verborgene Leistungen bei implantatgetragenem Zahnersatz: Grundlagen, Planung und Diagnostik (Abruf-Nr. 50531333)
  • Verborgene Leistungen bei implantatgetragenem Zahnersatz: weitere präprothetische Leistungen (Abruf-Nr. 50545509)

AUSGABE: PA 12/2025, S. 11 · ID: 50545509

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