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>ImplantologieSo rechnen Sie Versorgungen mit Root-Membrane-/Socket-Shield-Technik richtig ab
| Die Root-Membrane-Technik (auch Socket-Shield-Technik) erhält den vestibulären Bündelknochen durch Belassen einer dünnen Wurzelschale mit parodontalem Ligament, in die das Implantat unmittelbar inseriert wird. Doch während die chirurgische Methode zunehmend Verbreitung findet, bleibt die Abrechnung eine Herausforderung. |
Innovative Implantologie trifft auf analoge GOZ
Der Erhalt der knöchernen und gingivalen Strukturen ist insbesondere im Frontzahnbereich von großer Bedeutung. Während vor einigen Jahrzehnten das Primärziel noch eine feste prothetische Versorgung war, spielt heute auch die Ästhetik eine große Rolle. Die Root-Membrane-Technik kombiniert mehrere Schritte: Teil-Extraktion (palatinal/lingual), aufwendige Präparation der vestibulären Wurzelschale, Implantatinsertion, Einbringen von Eigenknochen oder Knochenersatzmaterial zwischen Wurzelschale und dem Implantatkörper und ggf. Membranabdeckung. Die Root-Membrane-Technik ist nicht in der GOZ enthalten. Wichtig | Eine Extraktionsleistung, die die totale Entfernung eines Zahnes beschreibt, darf in diesem Fall weder über den BEMA noch die GOZ abgerechnet werden, da dies im Widerspruch zum Teilerhalt der Wurzelschale steht. Daher ist eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ angezeigt.
Beratung und Planung: digital oder analog
Beratung und Planung im Vorfeld einer Versorgung mit der Root-Membrane-Technik lassen sich wie folgt abrechnen:
Digitale Planung | |
Eingehende Untersuchung | 0010 GOZ |
Beratung (Erstberatung) | Ä1 |
Erstellung eines Heil- und Kostenplans | 0030 GOZ |
DVT | Ä5370, Ä5377 |
Virtuelle Implantation oder Simulation | XXXXa GOZ (§ 6 Abs.1) |
Optisch-elektronische Abformung, einschließlich vorbereitender Maßnahmen | 0065 GOZ |
Computergestützte Auswertung zur Diagnose und Planung | XXXXa GOZ (§ 6 Abs.1) |
Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes | 9000 GOZ |
Eingehende Beratung zur Planung und OP Dauer über 10 Min. | Ä3 |
Zahntechnische Leistungen können sowohl praxisintern als auch über ein Fremdlabor erbracht werden. Eigenlaborleistungen umfassen beispielsweise das Anlegen von CAD-Datensätzen, Bearbeitung von Rohscans, Matching von Datensätzen (DVT und Intraoralscan) sowie den Versand der finalen Daten.
Erfolgt die optisch-elektronische Abformung digital, muss der Aufwand für die Herstellung einer Navigationsschablone nicht zwingend gesondert berechnet werden. Wird hingegen klassisch abgeformt, kann für den zusätzlichen Aufwand eine Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ angesetzt werden.
OP-Ablauf Socket-Shield und Implantation | |
Symptombezogene Untersuchung | Ä5 |
Anästhesie | 0090/0100 GOZ |
Aufwendige Präparation einer vestibulären Wurzelschale (Socket-Shield-Technik) zur Erhaltung des Bündelknochens und Einbringen von Knochenersatzmaterial | XXXXa GOZ( § 6 Abs.1) |
Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgischen Führungsschablone zur Implantation | 9005 GOZ |
Implantatinsertion | 9010 GOZ |
OP-Zuschlag | 0530 GOZ |
Einbringen einer Membran einschließlich Fixierung | 4138 GOZ |
Röntgenuntersuchung Zahnfilm oder OPG | Ä5000 / Ä5004 |
Freilegung | |
Symptombezogene Untersuchung | Ä5 |
Beratung (OP: Ablauf, Freilegung) | Ä1 |
Röntgenuntersuchung Zahnfilm oder OPG | Ä5000 / Ä5004 |
Anästhesie | 0090/0100 GOZ |
Implantatfreilegung | 9040 GOZ |
Röntgenaufnahme Zahnfilm oder OPG | Ä5000 / Ä5004 |
Wahl der Analogposition
Bei der Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ wird eine vergleichbare GOZ-Leistung gesucht, die in Art, Kosten- und Zeitaufwand dem tatsächlich erbrachten Eingriff am nächsten kommt. Bei der Root-Membrane-Technik bietet sich ein Vergleich mit resektiven Eingriffen an. Aufgrund der minimalinvasiven Präparation und der teilweisen Entfernung des Zahnes sollte jedoch der konkrete Zeit- und Materialaufwand besonders sorgfältig bewertet werden. Auch der Praxisstundensatz darf an dieser Stelle nicht vernachlässigt werden. Die ausgewählte Leistung wird in der Rechnung mit einem „a“ gekennzeichnet.
Beispiele für die Leistungsbeschreibung |
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Praxistipp | Klären Sie den Patienten ausführlich über die innovative Methodik, aber auch über mögliche Erstattungsprobleme durch die PKV oder Beihilfe auf. Der Patient sollte nicht nur die medizinischen Vorteile verstehen, sondern auch in einem eventuellen Nichterstattungsfall Ihr Partner bleiben. Durch transparente Aufklärung und eine rechtssichere schriftliche Planung sichern Sie nicht nur die Abrechnung, sondern auch die langfristige Patientenbindung.
AUSGABE: PA 12/2025, S. 9 · ID: 50541465