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>FüllungstherapieIst die Entfernung eines adhäsiven provisorischen Verschlusses als EKR berechnungsfähig?

Abo-Inhalt01.12.202527 Min. Lesedauer

| Frage: „Kann ich die Entfernung eines adhäsiven provisorischen Verschlusses als EKR abrechnen?“ |

Antwort: Nein, die Nr. 2290 GOZ können Sie dafür nicht berechnen. Sie müssten den Mehraufwand durch eine Steigerung der Hauptleistung abbilden.

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AUSGABE: PA 12/2025, S. 1 · ID: 50618704

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