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>ProvisorienWie ist eine provisorische Modellgussprothese zu berechnen?

Abo-Inhalt01.12.202526 Min. Lesedauer

| Frage: „Unsere gesetzlich versicherte Patientin benötigt eine provisorische Modellguss-Prothese, Tragedauer etwa ein halbes Jahr. Da die Patientin Bisphosphonate einnehmen muss, kommt eine schleimhautgetragene Kunststoff-Prothese nicht infrage. Was kann ich hier berechnen?“ |

Antwort: Die Patientin erhält den Festzuschuss 5.1 ff. Da die BEMA-Nr. 98g dem Festzuschuss 5.1 ff. nicht zugeordnet ist, ist eine gleichartige Abrechnung nach Nr. 5210 GOZ + entsprechende Anzahl der Nr. 5070 GOZ korrekt.

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AUSGABE: PA 12/2025, S. 1 · ID: 50618591

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