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PersonalmanagementPsychische Gefährdungsbeurteilung in „Covid-Zeiten“: § 5 Arbeitsschutzgesetz ernst nehmen
Abo-Inhalt26.04.20224881 Min. Lesedauer
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| Beinahe jedes Planungsbüro hat es schon mit Burn-outs oder Depressionen zu tun bekommen. Erfahrungsberichte bei den jüngsten Erfa-Kreisen haben gezeigt, dass das Thema in der Covid-Pandemie an Brisanz noch einmal zugelegt hat. In dem Zusammenhang sei noch einmal auf § 5 Arbeitsschutzgesetz und die dort festgelegte Pflicht verwiesen, jeden Arbeitsplatz im Hinblick auf sein Gefährdungspotenzial für die Psyche des Mitarbeiters zu beurteilen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, sitzt auf einer haftungsrechtlichen und finanziellen Zeitbombe. |
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AUSGABE: PBP 5/2022, S. 26 · ID: 48202078
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