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Juni 2022

HonorarrechtMindestsatz einklagen: HOAI 2013 war trotz Widerspruch zu EU-Recht wirksames Preisrecht

Top-BeitragAbo-Inhalt25.05.20225602 Min. Lesedauer

| Der EuGH hatte mit Urteil vom 04.07.2019 geurteilt, dass die HOAI 2013 gegen EU-Recht verstößt. Seitdem wird darum gestritten, ob bei Mindestsatzunterschreitungen eine Klage des Planers (genannt: Aufstockungsklage auf Einhaltung des Mindestsatzes) bei laufenden Verträgen bzw. im Rahmen der Honorarschlussrechnung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Das OLG Hamburg hat das jetzt im Anschluss an die jüngste EuGH-Rechtsprechung eindrucksvoll bejaht. |

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AUSGABE: PBP 6/2022, S. 3 · ID: 48301613

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