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HonorarrechtPlanungsänderungen bei HOAI 2021-Auftrag: Ohne schriftliche Vereinbarung gilt Basishonorar
Abo-Inhalt24.07.20227434 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Der Mindestsatz, der jetzt Basishonorarsatz heißt, kann auch bei HOAI 2021-Aufträgen bei Honoraren für Planungsänderungen gelten. Das hat der BGH aktuell in Ergänzung zur jüngsten EuGH-Rechtsprechung klargestellt. Voraussetzung ist, dass Sie zu der Planungsänderung keine Honorarvereinbarung in Textform erzielt haben – und sich mit dem Auftraggeber auch nicht nachträglich auf ein Honorar einigen konnten. PBP stellt Ihnen die BGH-Entscheidung und deren Konsequenzen im Detail vor. |
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AUSGABE: PBP 8/2022, S. 3 · ID: 48482238
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