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Honoraranpassung Statt Kostenberechnung besser Kostenanschlag: Anrechenbare Kosten sind nachträglich änderbar

Abo-Inhalt29.09.20228992 Min. Lesedauer

| Dass sich die anrechenbaren Kosten – wie in der HOAI 2013 und 2021 geregelt – allein nach der Kostenberechnung zum Entwurf bemessen, ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können mit Ihrem Auftraggeber einvernehmlich auch eine andere Honorarbemessungsbasis wählen, z. B. den Kostenanschlag. Das gilt auch für laufende Verträge und Projekte, bei denen Ihnen wegen der dynamischen Kostenentwicklung und längeren Projektlaufzeiten Honorardefizite drohen. PBP weist Ihnen und Ihren Auftraggebern den Weg zu gangbaren Lösungen. |

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AUSGABE: PBP 10/2022, S. 12 · ID: 48583414

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