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VertragsrechtPlanungsstopp: So gehen Sie mit „angeordneten“ Leistungsunterbrechungen richtig um

Top-BeitragAbo-Inhalt09.11.202210073 Min. LesedauerVon Thomas Ryll, Syndikusrechtsanwalt, Prokurist und Gl. Vertragsmanagement bei a|sh sander.hofrichter architekten GmbH, Ludwigshafen

| Erst Corona, jetzt der Ukraine-Krieg: Historische Preissteigerungen stellen Bauvorhaben vor eine Zerreißprobe. Vermehrt sehen sich auch institutionelle und öffentliche Auftraggeber aus Finanzierungsgründen dazu gezwungen, die laufende Planung oder gar Ausführung zu unterbrechen. Mit einschneidenden Folgen für Planer: Eingesetztes Personal muss produktivitätsmindernd umdisponiert oder gar entlassen werden, eingeplante Liquidität fließt nicht zu, Umsätze können nicht realisiert werden. PBP umreißt für Sie, was Sie in derartigen Fällen unternehmen können. |

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AUSGABE: PBP 12/2022, S. 8 · ID: 48725242

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