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13.03.2024

AuftragsbeschaffungKommunale Wärmeplanung: In KWW-Dienstleisterverzeichnis eintragen lassen

Leseprobe07.03.20241 Min. Lesedauer

| Seit Januar 2024 ist die Kommunale Wärmeplanung für alle Bundesländer verpflichtend zu erstellen. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der dena arbeitet im Auftrag des BMWK daran, verlässliche Informationen und Materialien für die Akteure zur Verfügung zu stellen. Die Kommunale Wärmeplanung wird zumeist im Auftrag der Kommune durch einen externen Dienstleister erstellt. Wenn Ihr Büro solche Dienstleistungen anbietet, können Sie sich in ein „Dienstleisterverzeichnis“ eintragen lassen. |

Dieses KWW-Dienstleisterverzeichnis fördert den Austausch zwischen Kommunen und Dienstleistungsunternehmen, z. B. in der Vorbereitung der Kommunalen Wärmeplanung. Es dient als erste Übersicht potenzieller Dienstleister und ermöglicht es Kommunen, die Anbieter basierend auf ihren Anforderungen nach Leistungsspektrum und Region zu filtern. Kurzprofile bieten einen groben Eindruck der Anbieter. Detaillierte Informationen können dann auf den jeweiligen Internetseiten der Büros abgerufen werden.

Weiterführender Hinweis

ID: 49954732

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