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Öffentliche AufträgeSind Stufenaufträge vergaberechtswidrig?

Leseprobe29.09.2025158 Min. Lesedauer

| „Eventualpositionen aus Stufenverträgen sind vergaberechtlich im Interesse einer eindeutigen Leistungsbeschreibung nur ausnahmsweise zulässig. Der Auftraggeber muss in den Ausschreibungsunterlagen die Wertung und Gewichtung der Eventualpositionen klar benennen“. Das hat die Vergabekammer (VK) Westfalen entschieden und ein VgV-Verfahren mit Stufenvertrag aufgehoben. |

PBP wird die wichtige Entscheidung in der November-Ausgabe analysieren und deren Folgen für Sie als Bieter von Vergaben im Stufenvertrag beleuchten (VK Westfalen, Beschluss vom 10.02.2025, Az. VK 2-2/25, Abruf-Nr. 250218).

ID: 50560379

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