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ArchitektenrechtEinsturz mit Todesfolge: LG Düsseldorf verurteilt Architekt trotz Delegation der Objektüberwachung

Abo-Inhalt21.10.202591 Min. Lesedauer

| Wer alle HOAI Leistungsphasen übernimmt, trägt die Hauptverantwortung auf der Baustelle. Delegation schützt nicht. Diese ungünstige Auffassung vertritt das LG Düsseldorf. Es hat deshalb einen Architekten für den Einsturz eines Altbaus verantwortlich gemacht, bei dem zwei Arbeiter ums Leben kamen. |

Der Unfall hatte sich am 27.07.2020 bei der Sanierung eines Altbaus mit geplanten Durchbrüchen in einer tragenden Mauerwerkswand ereignet. Der Architekt war mit den Lph 1 bis 8 beauftragt und hatte für die Bauüberwachung einen Nachunternehmer ohne statische Qualifikation eingesetzt. Dieser ließ ein Abbruchunternehmen ohne ausreichende Abstützung arbeiten. Das Gebäude stürzte teilweise ein, zwei Arbeiter starben. Das LG hat den Architekten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Er habe zentrale Sorgfaltspflichten verletzt. Nach Auffassung des LG hätte er trotz Delegation der Bauleitung auf den Nachunternehmer

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