Vertragsrecht
Planungsziele als Haftungsanker: OLG Jena zu Darlegungslast und Honorarabrechnung
PBP
Seite 6
17.12.2025
165 Min. Lesedauer
Planungsziele sind das Fundament jeder Architekten- und Ingenieurleistung – und in § 650p BGB („Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen“) auch explizit benannt. Dennoch werden sie in vielen Projekten nur vage ...