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MustergestaltungVerkauf einer Freiberufler-Praxis an eine (teilweise eigene) GmbH mit Earn-out
| Der BFH (9.11.23, IV R 9/21) hat sich jüngst zu Earn-out-Klauseln geäußert und entschieden, dass im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht. Dies gilt auch für Earn-out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist. Nachfolgend wird dieses Thema am Beispiel des Verkaufs einer Freiberuflerpraxis beleuchtet. |
AUSGABE: PFB 4/2025, S. 108 · ID: 50254134