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PolenPflicht zur Nutzung des E-Rechnungssystems ab Februar 2026

18.12.20251 Min. Lesedauer

Die ursprünglich für das Jahr 2023 geplante Einführung der E-Rechnungspflicht in Polen wurde zweimal verschoben. Jetzt wird ab dem 1.2.26 die verpflichtende Nutzung des E-Rechnungssystems (KSeF) eingeführt. Die Vorgabe gilt auch für ausländische Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Polen.

Die Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung für polnische Steuerzahler wird stufenweise eingeführt:

  • Ab dem 1.2.26 werden Großunternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von mehr als 200 Mio. PLN dazu verpflichtet.
  • Ab dem 1.4.26 wird die Pflicht auf die übrigen Unternehmer außer Kleinstunternehmen ausgeweitet.
  • Ab dem 1.1.27 gilt die Einführung auch für Kleinstunternehmen, deren monatlicher Rechnungsumsatz 10.000 PLN brutto nicht übersteigt.

Die Pflicht zur Ausstellung strukturierter Rechnungen über das System gilt grundsätzlich auch für ausländische Gesellschaften, die eine feste Niederlassung für umsatzsteuerliche Zwecke in Polen haben, allerdings nur für Geschäftsvorgänge, die dieser Niederlassung zuzurechnen sind. Unternehmen, die Rechnungen ausschließlich an Privatverbraucher ausstellen, bleibt die freiwillige Nutzung der KSeF-Plattform vorbehalten (ausführlich zur Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht in Polen s. Morska, PIStB 24, 130).

AUSGABE: PIStB 1/2026, S. 1 · ID: 50651641

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