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Familienleistungsausgleich Ungekürztes Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Behörde

Abo-Inhalt18.12.20254 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen (FG Köln 23.5.25, 14 K 950/22, Rev. BFH, III R 28/25).

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AUSGABE: PIStB 1/2026, S. 4 · ID: 50642784

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