März 2025
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Umweltversprechen rechtssicher gestaltenGreen Claims Directive auf Eis gelegt: Greenwashing bleibt trotzdem nicht ungesühnt
Abo-Inhalt04.09.202586 Min. Lesedauer
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| Ob „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig hergestellt“: Umweltversprechen finden sich überall – auf Verpackungen, in Werbung und Berichten. Doch was ist belegt, was bloße Behauptung? Genau das will die EU-Kommission angehen: Die EmpCo verpflichtet schon heute zu mehr Transparenz bei Umweltangaben. Die geplante Green Claims Directive (GCD) sollte weiter gehen, scheiterte aber politisch. Was hätte sie verändert? Und was gilt jetzt? Der Beitrag vergleicht EmpCo, GCD und das deutsche UWG und zeigt, wie Unternehmen ihre Umweltkommunikation rechtssicher gestalten können. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was regelt die EmpCo-Richtlinie?
- 2. Was sollte die Green Claims Directive leisten?
- 3. Was passiert, wenn die Green Claims Directive nicht kommt?
- 4. Was gilt heute schon? – Die Rolle des deutschen UWG
- 5. Die Folgen für Unternehmen – mit und ohne GCD
- 6. Angaben zur „Klimaneutralität“ auf dem Prüfstand
- 7. Warum ein Scheitern der GCD ein Rückschritt wäre und was Unternehmen jetzt tun können
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AUSGABE: PN 3/2025, S. 101 · ID: 50498136
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