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ArbeitsrechtHasserfüllte Androhung eines Amoklaufs im Kollegenkreis rechtfertigt fristlose Kündigung
Abo-Inhalt27.01.20222264 Min. Lesedauer 
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| Wenn ein Mitarbeiter einem Kollegen hasserfüllt mitteilt, seinen Vorgesetzten „aus dem Fenster zu schmeißen“ und kurz vor einem „Amoklauf“ zu sein, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ohne dass eine Abmahnung notwendig ist. (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.2021, Az. 5 Ca 254/21. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. |
Sachverhalt: Nach Streit mit Vorgesetztem kündigt Angestellter Amoklauf an
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AUSGABE: PP 2/2022, S. 9 · ID: 47950666
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