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ThemenspezialPraxismarketing im Einklang mit dem (Heilmittel-) Werberecht
27.01.2022205 Min. Lesedauer 
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Hinweis an Redaktion
| Bei der Außendarstellung der Physiopraxis steckt der Teufel oft im Detail: Nicht alles, was potenzielle Patienten und/oder Kunden auf die Praxis aufmerksam macht, ist auch erlaubt. Nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lauern für Praxisinhaberinnen und -inhaber zahlreiche rechtliche Gefahren. Wie Sie rechtliches Ungemach beim Außenauftritt Ihrer Praxis möglichst vermeiden, darüber wurde u. a. in diesen PP-Beiträgen berichtet. |
Onlinemarketing
- So wird Ihre Physiopraxis zum Leuchtturm für Ihre Patientenzielgruppe (PP 03/2021, Seite 16)
 - Interview: „Es bringt nichts, halbherzig ans Online-Marketing heranzugehen!“ (PP 03/2021, Seite 19)
 - Die Praxis im Internet: Darauf sollten Sie achten (PP 11/2021, Seite 9)
 - Fotos, die Personen zeigen, rechtssicher veröffentlichen: So gehen Sie vor (PP 04/2019, Seite 18)
 - Mitarbeiterposts auf der Praxiswebsite und in sozialen Medien rechtssicher einsetzen (PP 06/2018, Seite 6)
 - Hyperlinks auf Ihrer Praxiswebsite: So vermeiden Sie das Haftungsrisiko (PP 01/2017, Seite 14)
 
Rechtsprechung zu den Themen (Heilmittel-)Werbung und Sponsoring
- Werbung mit Mitarbeiterfoto ohne Einwilligung kann auch Diskriminierung sein (PP 12/2021, Seite 11)
 - Vergütung für „Fahrzeugwerbung“ vor dem Aus? (PP 04/2020, Seite 20)
 - Sportsponsoring: Arztpraxis darf Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen (PP 01/2021, Seite 19)
 - Werbung mit Wirksamkeit: Therapeutin versäumt Widerspruch, Unterlassungsverfügung hat Erfolg (PP 07/2019, Seite 14)
 - Osteopathiezentrum darf nicht „DR. M.“ heißen, wenn dort stundenweise ein Zahnarzt arbeitet (PP 07/2019, Seite 15)
 - Werbung für Osteopathie: pauschale Aussagen zu Grenzen der Wirksamkeit unzureichend (PP 02/2019, Seite 18)
 - Kinesiotapes: Produktwerbung mit Wirksamkeit ohne wissenschaftlichen Beleg unzulässig (PP 12/2018, Seite 7)
 - Craniosakrale Osteopathie: Werbung mit Wirksamkeit ohne Wirkungsnachweis unzulässig (PP 11/2018, Seite 6)
 - Praxisnamen: keine Bezeichnung als Institut! (PP 05/2017, Seite 1)
 
Direktmarketing gegenüber Patienten und Kunden
- Datenschutz und Weihnachtskarten an Patienten: So beugen Sie Beschwerden vor (PP 12/2018, Seite 9)
 - Leserforum: Welche Folgen hat die DS-GVO für den Versand eines E-Mail-Newsletters? (PP 12/2018, Seite 10)
 - Geschenke an Patienten oder Kunden – was ist erlaubt? (PP 03/2017, Seite 9)
 
AUSGABE: PP 2/2022, S. 17 · ID: 47159529
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