Juni 2022
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ArbeitsrechtWer sich eigenmächtig selbst beurlaubt, riskiert die fristlose Kündigung
Abo-Inhalt27.04.20225083 Min. Lesedauer
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| Wenn ein Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt und sich eigenmächtig selbst beurlaubt, darf der Arbeitgeber ihm außerordentlich kündigen (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.11.2021, Az. 5 Sa 88/21, Abruf-Nr. 226862). Das Urteil betrifft zwar einen Busfahrer, ist aber auch für Angestellte in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Physiopraxen) relevant. Wichtig ist vor allem folgender Grundsatz: Selbst wenn Angestellte in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Urlaub oder Freistellung haben, dürfen sie diesen nicht eigenmächtig durchsetzen. |
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AUSGABE: PP 6/2022, S. 11 · ID: 48228142
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