Sept. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2022 abgeschlossen.
EntgeltfortzahlungKeine selbst verschuldete AU durch Reise in Hochrisikogebiet, wenn Inzidenz in Deutschland höher
Abo-Inhalt03.08.20227812 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) findet keine Anwendung (Arbeitsgericht [ArbG] Kiel, Urteil vom 27.06.2022, Az. 5 Ca 229 f/22, Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: PP 9/2022, S. 10 · ID: 48506129
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion