Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

GleichbehandlungOnlinebewerbung über „eBay-Kleinanzeigen“ genügt für Bewerberstatus i. S. d. § 15 Abs. 2 AGG

Abo-Inhalt24.08.20228340 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Die klassische Stellenanzeige hat ausgedient. Zur Personalsuche werden verstärkt auch Portale, wie eBay-Kleinanzeigen genutzt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Nutzt ein Bewerber die „Chatfunktion“ des Portals, um mit Ihnen in Kontakt zu treten, erhält er einen Bewerberstatus und fällt unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG; vgl. PP 07/2022, Seite 9). Kommt es hier zu einer Diskriminierung, haben abgelehnte Bewerber Anspruch auf Schadenersatz (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22). |

Der Fall

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PP 9/2022, S. 11 · ID: 48541458

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte