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ArbeitsrechtNeues Verfahren zur eAU ab dem 01.01.2023: Das ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Abo-Inhalt19.12.202210627 Min. LesedauerVon RAin Victoria Hahn und Rechtsreferendarin Helene Hoppe, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
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| Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wird ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen. |
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AUSGABE: PP 1/2023, S. 6 · ID: 48867190
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