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LeistungsabgabeDürfen Physiotherapeuten eigene Familienangehörige gegen Rezept behandeln?
| Frage: Darf ich als Praxisinhaber meinen eigenen Vater (gesetzlich versichert) im Pflegeheim behandeln oder nicht? Könnte mir ein Interessenkonflikt bei der Bezahlung/Abrechnung unterstellt werden? Stellt sich die Situation anders dar, wenn der Familienangehörige privat versichert ist? |
Antwort: Praxisinhaber dürfen grundsätzlich auch eigene Familienangehörige behandeln, wenn diese für die Therapie eine ärztliche Verordnung vorlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Therapie in der eigenen Praxis oder in einem Pflegeheim abgegeben wird. Auch angestellte Therapeuten dürfen eigene Familienmitglieder in der Praxis des Arbeitgebers oder in einem Pflegeheim behandeln, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und diese über die Praxis des Arbeitgebers abgerechnet wird.
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AUSGABE: PP 3/2023, S. 6 · ID: 49201456