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KundenberatungFitnessstudio auf Rezept – Sind Mitgliedsbeiträge außergewöhnliche Belastungen?
Abo-Inhalt27.03.20233471 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Nicht alle Kosten, die aufgrund von Krankheit entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 EStG absetzbar. Oft ist die Abgrenzung schwierig. Das gilt vor allem für die Frage, ob Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio krankheitsbedingte – und damit als agB-anzuerkennende – Aufwendungen darstellen. Das FG Niedersachsen hat das aktuell verneint, der Fall hängt aber mittlerweile beim BFH. Der folgende Beitrag ist für Anbieter von Leistungen in den Geschäftsfeldern Reha und Medical Fitness für die Beratung ihrer (potenziellen) Kunden relevant. |
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AUSGABE: PP 4/2023, S. 18 · ID: 49229443
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