Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2024

Außerordentliche KündigungGrobe Beleidigung des Vorgesetzten in einem Vier-Augen-Gespräch = fristlos raus!

Abo-Inhalt13.11.2023107 Min. Lesedauer

| Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt dann, wenn der Arbeitnehmer nach den Umständen und dem Inhalt des Gesprächs im Einzelfall nicht davon ausgehen kann, dass seine Äußerungen als vertraulich eingeordnet und behandelt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 14.07.2022, Az. 8 Sa 365/22). |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PP 1/2024, S. 9 · ID: 49765900

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte