Jan. 2024
Arbeitsrecht
Dürfen Mitarbeiter an Karneval verkleidet zur Arbeit kommen?
04.01.2024
553 Min. Lesedauer
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Außerordentliche KündigungGrobe Beleidigung des Vorgesetzten in einem Vier-Augen-Gespräch = fristlos raus!
Abo-Inhalt13.11.2023107 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt dann, wenn der Arbeitnehmer nach den Umständen und dem Inhalt des Gesprächs im Einzelfall nicht davon ausgehen kann, dass seine Äußerungen als vertraulich eingeordnet und behandelt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 14.07.2022, Az. 8 Sa 365/22). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PP 1/2024, S. 9 · ID: 49765900
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