März 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2024 abgeschlossen.
StrafrechtAuch einvernehmlicher Sexualkontakt mit Patienten kann für Therapeuten strafbar sein
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Behandelnden und Behandelten während eines Behandlungsverhältnisses gehen Behandelnde ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. Die Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Behandelnden ihre Vertrauensstellung im Rahmen des Behandlungsverhältnisses missbraucht haben, um sexuelle Handlungen herbeizuführen. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte dem Arzt am Ende nichts (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 27.09.2022, Az. 5 RVs 60/22). Das Urteil ist gleichermaßen für Physiotherapeuten relevant. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: PP 3/2024, S. 12 · ID: 49887612
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion